Die Aufenthaltsbewilligung ist das Herzstück Ihres Starts in der Schweiz. Ohne sie können Sie weder legal arbeiten noch sich länger im Land aufhalten. Für deutsche Staatsbürger gelten dank der bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz vereinfachte Regelungen – dennoch gibt es wichtige Unterschiede zwischen den verschiedenen Bewilligungsarten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige zu den beiden häufigsten Arbeitsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger: Die B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) und die L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung). Sie erfahren, welche Bewilligung für Ihre Situation die richtige ist, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der Antragsprozess abläuft.
Die Grundlagen: Personenfreizügigkeit EU-Schweiz
Als deutscher Staatsbürger profitieren Sie vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz. Das bedeutet:
Vereinfachter Zugang: Sie benötigen grundsätzlich nur einen gültigen Arbeitsvertrag und müssen keine Arbeitsmarktprüfung durchlaufen.
Familiennachzug: Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder unter 21 Jahren) haben ebenfalls Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.
Arbeitsrechte: Sie haben dieselben Rechte wie Schweizer Arbeitnehmer in Bezug auf Lohn, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungen.
Trotz dieser Erleichterungen müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen – und hier kommen B- und L-Bewilligung ins Spiel.
B-Bewilligung: Die Aufenthaltsbewilligung
Was ist die B-Bewilligung?
Die B-Bewilligung ist die klassische Aufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-Bürger, die in der Schweiz arbeiten möchten. Sie wird erteilt, wenn Sie:
- Einen Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten haben, oder
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen können
Gültigkeitsdauer
Erstausstellung: Die B-Bewilligung wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt.
Verlängerung: Nach Ablauf kann sie problemlos verlängert werden, solange Sie weiterhin erwerbstätig sind oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Weg zur Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis): Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem Aufenthalt können Sie eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) beantragen. Diese ist unbefristet und bietet zusätzliche Vorteile.
Voraussetzungen für die B-Bewilligung
Um eine B-Bewilligung zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Arbeitsvertrag: Nachweis über ein Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten oder einen unbefristeten Vertrag.
Gültiger Ausweis: Reisepass oder Personalausweis (muss mindestens bis zum Ende der Gültigkeit der Bewilligung gültig sein).
Passfoto: Biometrisches Foto für die Bewilligungskarte.
Meldeschein/Wohnsitzbestätigung: Nachweis über Ihren Wohnsitz in der Schweiz (Mietvertrag, Wohnungsbestätigung).
Krankenversicherung: Nachweis, dass Sie eine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen haben (oder Bestätigung, dass dies in Kürze erfolgt).
Rechte und Pflichten mit der B-Bewilligung
Was Sie dürfen:
- Unbeschränkt in der ganzen Schweiz arbeiten
- Den Arbeitgeber und Beruf frei wechseln
- Selbstständig tätig sein
- Ihre Familie nachziehen lassen
- Im gesamten Schengen-Raum reisen
Was Sie müssen:
- Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben (mindestens 50% der Zeit)
- Steuern zahlen (Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung)
- Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz die neue Adresse melden
- Die Bewilligung bei Ablauf rechtzeitig verlängern
Wichtig: Mit der B-Bewilligung sind Sie quellensteuerpflichtig, bis Sie eine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) erhalten oder verheiratet sind mit einem Schweizer/einer Schweizerin bzw. einer Person mit C-Bewilligung.
L-Bewilligung: Die Kurzaufenthaltsbewilligung
Was ist die L-Bewilligung?
Die L-Bewilligung ist für kürzere Arbeitsaufenthalte in der Schweiz gedacht. Sie wird erteilt, wenn:
- Ihr Arbeitsvertrag befristet ist und zwischen 3 und 12 Monaten dauert
- Sie für ein spezifisches Projekt in die Schweiz entsandt werden
- Sie saisonale Arbeit aufnehmen (z.B. Tourismus, Landwirtschaft)
Gültigkeitsdauer
Erstausstellung: Die L-Bewilligung wird für die Dauer des Arbeitsvertrags ausgestellt, maximal jedoch für 12 Monate.
Verlängerung: Sie kann bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten verlängert werden, sofern der Arbeitsvertrag entsprechend verlängert wird.
Übergang zur B-Bewilligung: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis nach Ablauf der L-Bewilligung weiterbesteht oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, können Sie eine B-Bewilligung beantragen.
Voraussetzungen für die L-Bewilligung
Befristeter Arbeitsvertrag: Nachweis über ein Arbeitsverhältnis zwischen 3 und 12 Monaten.
Gültiger Ausweis: Reisepass oder Personalausweis.
Passfoto: Für die Bewilligungskarte.
Wohnsitzbestätigung: Nachweis über eine Unterkunft in der Schweiz (kann auch eine temporäre Adresse sein).
Krankenversicherung: Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Rechte und Pflichten mit der L-Bewilligung
Was Sie dürfen:
- Für die Dauer des Arbeitsvertrags in der Schweiz arbeiten
- Den Kanton nicht ohne Bewilligung wechseln (Einschränkung!)
- Ihre Kernfamilie nachziehen (bei Verträgen über 12 Monate)
- Im Schengen-Raum reisen
Was Sie müssen:
- Quellensteuern zahlen (direkt vom Lohn abgezogen)
- Sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden
- Die Bewilligung rechtzeitig verlängern, falls der Arbeitsvertrag verlängert wird
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Schweiz verlassen oder eine neue Bewilligung beantragen
Wichtiger Unterschied zur B-Bewilligung: Mit der L-Bewilligung ist Ihre Bewegungsfreiheit innerhalb der Schweiz eingeschränkt. Sie dürfen nur im Kanton arbeiten, in dem die Bewilligung ausgestellt wurde. Ein Kantonswechsel erfordert eine neue Bewilligung.
B- vs. L-Bewilligung: Der direkte Vergleich
Kriterium | B-Bewilligung | L-Bewilligung |
---|---|---|
Vertragsdauer | ≥ 12 Monate oder unbefristet | 3-12 Monate |
Gültigkeit | 5 Jahre | Max. 12 Monate (verlängerbar auf 24 Monate) |
Arbeitsort | Ganze Schweiz | Nur im ausstellenden Kanton |
Arbeitgeberwechsel | Jederzeit möglich | Eingeschränkt |
Familiennachzug | Ja, uneingeschränkt | Ja, bei Verträgen > 12 Monate |
Steuern | Quellensteuer (meist) | Quellensteuer |
Selbstständigkeit | Ja | Eingeschränkt möglich |
Weg zu C-Bewilligung | Ja, nach 5 Jahren | Nur nach Wechsel zu B-Bewilligung |
Welche Bewilligung ist die richtige für Sie?
Sie sollten eine B-Bewilligung beantragen, wenn:
✅ Sie einen unbefristeten oder langfristigen Arbeitsvertrag haben
✅ Sie planen, langfristig in der Schweiz zu bleiben
✅ Sie Ihre Familie mitbringen möchten
✅ Sie flexibel bleiben und den Arbeitgeber wechseln können möchten
✅ Sie sich später selbstständig machen möchten
Sie sollten eine L-Bewilligung beantragen, wenn:
✅ Ihr Arbeitsvertrag zwischen 3 und 12 Monaten befristet ist
✅ Sie für ein spezifisches Projekt in der Schweiz sind
✅ Sie noch unsicher sind, ob Sie langfristig bleiben möchten
✅ Sie eine “Testphase” in der Schweiz verbringen möchten
Gut zu wissen: Viele Arbeitgeber bieten zunächst einen befristeten Vertrag an (L-Bewilligung) und wandeln diesen bei Bewährung in einen unbefristeten Vertrag um (B-Bewilligung). Das ist völlig normal und rechtlich unproblematisch.
Der Antragsprozess: Schritt für Schritt
Schritt 1: Arbeitsvertrag unterschreiben
Bevor Sie eine Bewilligung beantragen können, benötigen Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er den Antrag stellt (üblich) oder ob Sie dies selbst tun müssen.
Schritt 2: Antragstellung
Wer stellt den Antrag?
In den meisten Fällen übernimmt Ihr Arbeitgeber die Antragstellung beim zuständigen Migrationsamt des Kantons. Bei Selbstständigkeit oder auf Wunsch können Sie den Antrag auch selbst stellen.
Zuständige Behörde:
Das kantonale Migrationsamt am Ort Ihres zukünftigen Arbeitsplatzes.
Bearbeitungszeit:
- B-Bewilligung: 4-8 Wochen
- L-Bewilligung: 2-4 Wochen
Schritt 3: Einreise und Anmeldung
Sobald der Antrag genehmigt ist (Sie erhalten eine Vorabgenehmigung), können Sie in die Schweiz einreisen und sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
Wichtig: Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einreise erfolgen!
Bei der Anmeldung bringen Sie mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Passfoto (falls nicht bereits im Voraus eingereicht)
- Vorabgenehmigung des Migrationsamts
Schritt 4: Bewilligung abholen
Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung in Form einer Karte (ähnlich einer EC-Karte). Diese dient gleichzeitig als Identitätsnachweis in der Schweiz.
Häufige Probleme und Lösungen
Problem: Arbeitsvertrag ist kürzer als 12 Monate
Lösung: Sie erhalten zunächst eine L-Bewilligung. Wird der Vertrag verlängert oder entfristet, können Sie problemlos eine B-Bewilligung beantragen.
Problem: Arbeitgeber stellt keinen Antrag
Lösung: Sie können den Antrag selbst beim kantonalen Migrationsamt stellen. Benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und allen erforderlichen Unterlagen.
Problem: Antrag wird verzögert
Lösung: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten das Migrationsamt direkt.
Problem: Umzug in einen anderen Kanton
Mit L-Bewilligung: Sie benötigen eine neue Bewilligung im neuen Kanton. Der Arbeitgeber muss erneut einen Antrag stellen.
Mit B-Bewilligung: Kein Problem! Sie müssen lediglich Ihre neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle melden. Die Bewilligung bleibt gültig.
Nach der Bewilligung: Was Sie beachten müssen
Meldepflichten
Adressänderung: Jeder Umzug innerhalb der Schweiz muss der Einwohnerkontrolle gemeldet werden (innerhalb von 14 Tagen).
Arbeitsplatzwechsel: Bei Wechsel des Arbeitgebers sollten Sie dies dem Migrationsamt mitteilen (vor allem mit L-Bewilligung wichtig).
Verlust der Bewilligung: Bewahren Sie Ihre Bewilligungskarte sicher auf. Bei Verlust müssen Sie eine neue Karte beantragen (kostenpflichtig).
Verlängerung der Bewilligung
B-Bewilligung: Die Verlängerung erfolgt in der Regel automatisch, wenn Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten rechtzeitig ein Schreiben vom Migrationsamt.
L-Bewilligung: Muss aktiv beantragt werden, wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird. Planen Sie hierfür mindestens 4-6 Wochen Vorlaufzeit ein.
Steuern
Mit beiden Bewilligungsarten sind Sie in der Regel quellensteuerpflichtig. Das bedeutet, die Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Steuersatz variiert je nach:
- Kanton
- Gemeinde
- Höhe des Einkommens
- Zivilstand
- Anzahl Kinder
Tipp zur Steueroptimierung: Nutzen Sie die Säule 3a (private Altersvorsorge) zur Steueroptimierung. Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mehr zu Finanzen und Steuern in der Schweiz
Weg zur Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
Die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) ist das Ziel vieler Expats. Sie bietet maximale Freiheit und Sicherheit:
Vorteile:
- Unbefristete Aufenthaltsbewilligung
- Ordentliche Steuerveranlagung (keine Quellensteuer mehr)
- Erleichterungen bei Hypotheken und Krediten
- Besserer Zugang zu gewissen Jobs (z.B. im öffentlichen Dienst)
Voraussetzungen:
- 5 Jahre ordnungsgemäßer Aufenthalt mit B-Bewilligung
- Integration (Sprache, keine Schulden, keine Straffälligkeit)
- Ausreichende finanzielle Mittel
Der Weg zur C-Bewilligung beginnt mit der B-Bewilligung. Die L-Bewilligung wird nicht auf die 5 Jahre angerechnet!
Sonderfälle und Ausnahmen
Grenzgänger (G-Bewilligung)
Wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben und täglich zur Arbeit in die Schweiz pendeln, benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (G-Ausweis). Diese ist ebenfalls 5 Jahre gültig und erlaubt tägliches Pendeln.
Selbstständigkeit
Mit der B-Bewilligung können Sie sich selbstständig machen. Mit der L-Bewilligung ist dies nur eingeschränkt möglich und erfordert eine Bewilligung des Kantons.
Studierende
Für ein Studium in der Schweiz benötigen Sie keine Arbeits-, sondern eine Studienbewilligung. Diese berechtigt zu einer Nebentätigkeit von max. 15 Stunden/Woche während des Semesters.
Fazit: Gut informiert zur richtigen Bewilligung
Die Wahl zwischen B- und L-Bewilligung hängt primär von Ihrer Vertragsdauer ab. In den meisten Fällen ist die Entscheidung klar:
Unbefristeter oder Vertrag ≥ 12 Monate → B-Bewilligung
Befristeter Vertrag 3-12 Monate → L-Bewilligung
Beide Bewilligungen haben ihre Berechtigung und ermöglichen es Ihnen, legal in der Schweiz zu arbeiten. Wichtig ist, dass Sie die Antragsfristen beachten, alle erforderlichen Unterlagen bereithalten und sich nach der Einreise fristgerecht anmelden.
Die wichtigsten Takeaways:
- Die B-Bewilligung bietet mehr Flexibilität und ist der Einstieg zur Niederlassungsbewilligung
- Die L-Bewilligung ist ideal für Projektarbeiten oder als “Testphase”
- Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Antragstellung
- Professionelle Unterstützung kann den Prozess beschleunigen und Fehler vermeiden
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Viel Erfolg bei Ihrem Start in der Schweiz! 🇨🇭
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